Die Delegiertenversammlung
Tagesordnungen und Protokolle
RVG Delegierten
Name und Vorname
Gemeinde
Châtel-sur-Montsalvens
Val-de-Charmey
Grandvillard
Grandvillard
Vorstand
- Stadt Bulle – 3 Vertreter
- Zentrum – 1 Vertreter
- Intyamon – 1 Vertreter
- La Jogne – 1 Vertreter
- Linke Talseite unterer Greyerzbezirk– 1 Vertreter
- Rechte Talseite unterer Greyerzbezirk – 1 Vertreter
- La Sionge – 1 Vertreter
Mitglieder des Vorstands
Name und Vorname
Funktion
Büro
Mitglieder des Büros
Funktion
Name und Vorname
Amt
Vizepräsidium
Gemeindepräsident von La Roche
Gemeindepräsident von Bas-Intyamon
Kommissionen
Finanzkommission
Die Delegiertenversammlung der RVG wählt ihre Finanzkommission, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Die Aufgaben dieser Kommission sind im Gesetz über die Gemeindefinanzen (GFHG) festgelegt. Sie ist insbesondere dafür zuständig, das Budget und die Jahresrechnung des Vereins, die Investitionen sowie die Übereinstimmung der Ausgaben mit den Statuten der RVG und ihrem Finanzreglement zu prüfen. Er nimmt Stellung zum Bericht der Revisionsstelle und gibt eine Stellungnahme zuhanden der Delegiertenversammlung ab.
Thematische Ausschüsse
Bei Bedarf können auf Beschluss der Delegiertenversammlung weitere Kommissionen gebildet werden. Für die Umsetzung des regionalen Richtplans wurden drei Kommissionen ausdrücklich gebildet:
Kommission für Raumplanung
Vorsitz : Frau Myriam Fragnière-Dufour
Kommission für Tourismus und Kulturerbe
Vorsitz : Herr Nicolas Wyssmueller
Kommission für Verkehr und Energie
Vorsitz : Frau Marie-France Roth Pasquier
Groupe de travail
Titre à venir à l'avenir
Contenu à venir
Sekretariat des RVG
Nadine Gobet
Regionalsekretärin
Kim Maradan
Assistentin der Regionalsekretärin
Thérèse Sottas
Koordinatorin für Raumplanung
Thérèse Anatrà-Luchinger
Leiterin des Rechtsdienstes
Vertretungen
Regionaler Investitionsfonds
Der Regionale Investitionsfonds wurde 1997 im Rahmen der Annahme der neuen Statuten des RVG eingerichtet. Seit 2021 betragen die ordentlichen Beiträge der Gemeinden 750’000 Franken pro Jahr, und der Beitrag für den Betrieb beläuft sich auf 9 Franken pro Einwohner.
Die Region gewährt Unterstützungen in Form von Fonds, Darlehen, Beteiligungen, Bürgschaften oder Zinsübernahmen für Projekte von regionalem Interesse.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus einer Beteiligung aller Gemeinden der Region in Höhe von 70 % (Entnahme aus dem Regionalen Investitionsfonds) sowie zusätzlichen Investitionsbeiträgen, die von der bzw. den direkt am Projekt interessierten Gemeinden zu leisten sind. Der Anteil dieser zusätzlichen Beiträge beträgt 30 % der gesamten Unterstützungsleistungen des RVG, davon 20 % zu Lasten der Sitzgemeinden und 10 % für die übrigen beteiligten Gemeinden.
Die Delegiertenversammlung entscheidet über jeden aus dem Regionalen Investitionsfonds entnommenen Betrag auf Antrag des Leitungsrates.