Mit der Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) sowie der Revision der Kantonaler Richtplan 2018 wurden bestimmte Aufgaben der Raumplanung an die Regionen delegiert, die insbesondere einen Regionalen Richtplan erstellen müssen. Der RVG unterstützt zudem die Gemeinden von Greyerz bei ihren Raumplanungsaufgaben.

Regionaler Richtplan des Greyerzbezirks (RRP)

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